- up ewig ungedeelt
- up ewig ụn|ge|deelt 〈nddt.〉 auf ewig ungeteilt (Wahlspruch von Schleswig-Holstein seit dem 15. Jh.)
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Up ewig ungedeeltDer Wahlspruch Schleswig-Holsteins geht auf König Christian I. von Dänemark (1448-1481) zurück, der nach Erlöschen des holsteinischen Grafenhauses der Schauenburger Schleswig und Holstein in Personalunion mit Dänemark verband und in den Verträgen von Ripen und Kiel 1460 die Zusicherung gab, dass Schleswig und Holstein ewig ungeteilt zusammenbleiben sollten. 1844 verfochten die Schleswig-Holsteiner auf dem deutschen Schleswiger Sängerfest unter Berufung auf die Verträge von 1460 die Einheit und Eigenständigkeit der Herzogtümer und erstrebten den Anschluss an das Deutsche Reich.
Universal-Lexikon. 2012.